Sehr geehrter Herr 1. Bürgermeister Holzammer,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,
anbei unser Antrag zur Umsetzung der Grundsteuer in Schwarzenbruck, mit der Bitte um Beschlussfassung im Gemeinderat.
Zielsetzung:
Keine pauschale/durchschnittliche Steuererhöhung für die Bürger und Unternehmen der Gemeinde Schwarzenbruck, welche ohnehin schon durch die hohe Inflation und wirtschaftliche Lage belastet sind. Darüber hinaus sind im Jahr 2025 erneut hohe Einmalzahlungen für den Neubau der Kläranlage, zu tragen durch die Bürger, vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat bekennt sich zum Ziel der Aufkommensneutralität und spricht sich gegen eine im Durchschnitt höhere Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung der Grundsteuerreform aus.
2. Der Bürgermeister und die Verwaltung wird gebeten, umgehend eine Einschätzung über den sich aus Punkt 1 ergebenden absehbaren Handlungsbedarf bei der Anpassung der Grundsteuerhebesätze vorzunehmen. Diese Einschätzung soll dem Gemeinderat umgehend zur Verfügung gestellt werden, um eine fundierte Entscheidung über Anpassungen treffen zu können.
3. Der Bürgermeister und die Rathausverwaltung wird aufgefordert, im Entwurf des Haushaltsplans 2025 die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer auf dem Niveau des Haushaltsjahres 2024 zu belassen. Hierfür sollen die Hebesätze der Grundsteuer entsprechend angepasst werden, um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten und eine höhere Steuerlast für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.
Begründung:
Mit der Grundsteuerreform besteht die Gefahr, dass sich durch die neuen Berechnungsgrundlagen die Steuerlast für viele Bürgerinnen und Bürger sowohl als Eigentümer als auch als Mieter erhöht. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist es wichtig, dass der Gemeinderat die Zielsetzung der Aufkommensneutralität beschließt. Die Bürgerinnen und Bürger sollen durch die Reform nicht stärker belastet werden. Um dies sicherzustellen, bedarf es einer rechtzeitigen und angemessenen Anpassung der Hebesätze. Der Antrag zielt darauf ab, das Steueraufkommen bei dieser Steuerart für die Gemeinde stabil zu halten und zusätzliche finanzielle Belastungen der Bürger zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Hopf
CSU-Gemeinderatsfraktion