Am 29.02.2024 fand eine Vorbesprechung des Haushalt für interessierte Verbandsräte statt, bei der  nur eine Vertreterin für die CSU-Schwarzenbruck (Tanja Holl), kein Vertreter der SPD Schwarzenbruck sowie der Freien Wähler Schwarzenbruck anwesend waren. Die Verabschiedung des Haushaltes erfolgte dann in der darauffolgenden Sitzung. Nach intensiver Beschäftigung und Austausch unseres Verbandsrates Marc Wunder mit seiner Vertreterin im Verband lehnten er den Haushalt mit folgender Begründung ab:

Mit allem Respekt vor der Arbeit, die in diesen Entwurf geflossen ist, möchte ich jedoch erklären, warum ich diesem nicht zustimmen kann.

Erstens, die Zusammensetzung des Rechnungsprüfungsausschusses widerspricht den Empfehlungen der Kommunalaufsicht, die eine Abbildung der politischen und kommunalen Verhältnisse im Verband fordert. Aktuell sehen wir eine Konzentration von Vertretern aus Burgthann in Schlüsselpositionen, was in anderen Verbandssatzungen sogar explizit untersagt ist. Dies birgt die Gefahr von Interessenkonflikten und schränkt die objektive Überprüfung und Transparenz ein.

Zweitens, die Kosten für die Verbraucher im Bereich Abwasser steigen exponentiell. Vor dem Bau der Kläranlage existierten bereits Millionenschulden, und dennoch sind die Beiträge für „Herstellungskosten/Anschlusskosten“ in neuen Baugebieten drastisch gesenkt (von 2017 13,31€ auf aktuell 4,47€ (!))  Diese Entscheidung belastet nicht nur die Bürger, die die entstehende Lücke über das Abwasser zahlen,  finanziell, sondern wirft auch Fragen zur Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit dieses Verband  auf. (Über 700.000 Eur allein in der Bayernstrasse (Burgthann) die alle über den Abwasserpreis zahlen statt die Investoren und Grundbesitzer) Ganz zu schweigen von den intransparenten GFZ/NZ)

Drittens, die Finanzierung der Schulden erfolgt durch sogenannte „Freijahre”, die nichts anderes als tilgungsfreie Jahre sind. Dies bedeutet, dass wir Schulden aufnehmen, ohne sie abzubezahlen, und somit die Last in die Zukunft verschieben.

Viertens, die Vergabe von Ermächtigungen an den ersten Vorsitzenden wie es in der Tagesordnung erneut steht ohne zumindest  das in der Wirtschaft übliche Vier-Augen-Prinzip (Einbindung des zweiten Vorsitzenden Markus Holzammer) verstößt gegen alle gängigen Compliance-Richtlinien ( u.a. https://www.vergabe24.de/vergaberecht/vergabelexikon/vier-augen-prinzip/ oder siehe auch Leitlinien zum Mehraugenprinzip von der bayrischen Staatsregierung.