Was interessiert mich mein „Geschwätz von vor der Wahl“? So oder so ähnlich dürfte sich mancher Zuhörer in der Gemeinderatssitzung vom April gedacht haben. Vor der Wahl war die Einführung einer Informationsfreiheitssatzung für die Bürger ein zentrales Wahlversprechen und Teil des Wahlprogrammes des vor der Wahl noch für die CSU angetretenen und dann zu den Freien Wählern gewechselten Bürgermeisters. Nach der Satzung können nicht nur Betroffene oder Verfahrensbeteiligte Informationen verlangen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, sondern jedermann, den Akteninhalte interessieren. Der Verein Mehr Demokratie Bayern e.V. beschreibt die Notwendigkeit treffend: Unterlagen und Dokumentationen in Verwaltungen und Behörden sind im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger entstanden und von ihnen bezahlt. Das führt die Handelnden näher an die Realität und trägt zur Sachorientierung politischer Diskussionen und Aktivitäten bei. Die dadurch ermöglichte Kontrolle und Transparenz stärkt langfristig das öffentliche Vertrauen. Bürgerbeteiligung in verschiedenster Form wird dadurch erleichtert. Das Verfolgen verdeckter Interessen…. wird erschwert.
Leider wurde sogar über unvollständige und irreführende Aussagen „Satzung ist überflüssig – Recht gäbe es schon“ seitens der ablehnenden Parteien Freie Wähler Schwarzenbruck und SPD Schwarzenbruck Verwirrung gestiftet statt sich mit Fakten zu beschäftigen:
- Der angeblich schon existierende Anspruch nach Art. 39 BayDSG hat die Voraussetzung: soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt wird… und dies ist genau der springende Punkt warum viele Städte und Kommunen (wie München, Nürnberg, Altdorf etc. diese Satzung ebenfalls eingeführt haben!). Denn hier muss kein berechtigtes Interesse dem Bürgermeister/Rathaus nachgewiesen werden (z.B. wenn ich ein Verkehrsgutachten für ein Industriegebiet einsehen will, obwohl ich in einem anderen Ortsteil wohne und nicht betroffen bin)
- Auch der Landesdatenschutzbeauftragte in Bayern formuliert auch klar unmissverständlich zum Thema Informationsfreiheitssatzung: Gemeindliche Informationsfreiheitssatzungen können im Übrigen auch Fragen regeln, die der Gesetzgeber nicht beantwortet hat. So kann die Gemeinde etwa verfahrensrechtliche Vorgaben festlegen, welche die Effektivität des Rechts auf Auskunft erhöhen.
Die faktische Abschaffung für die Bürger erfolgte übrigens äußerst knapp. Nur die Freien Wähler Schwarzenbruck und die SPD Schwarzenbruck stimmten dafür, das uneingeschränkte Recht den Bürgern jetzt nicht mehr zu gewähren.
Bestehen etwa Ängste, dass etwas den Bürgern bekannt wird?
Die Fraktion der Grünen, Bunten und natürlich unsere Fraktion als Initiatoren stimmten geschlossen für das Grundrecht. „Politiker, die sich für ein Akteneinsichtsrecht stark machen, stellen unter Beweis, dass sie modern denken, bürgernah handeln und unsere Demokratie stärken.“ So das Zitat in einer anderen Kommune zum Thema Informationsfreiheitssatzung. Wir werden uns weiter für das uneingeschränkte Bürgerrechte im Sinne der Demokratie stark machen.