Vortrag über Erste Hilfe bei Kindernotfällen
Organisiert von der CSU-Gemeinderatskandidatin Isolde Hollweck hat Elke Spruck, Kinderkrankenschwester und Lehrerin für Kindekrankenpflege / Erste Hilfe bei Kindernotfällen (Bildmitte vorn), in einer gut besuchten CSU-Veranstaltung die Grundlagen der Hilfe für Kinder in Not theoretisch und praktisch erläutert, vorgeführt und üben lassen.
Nach einer kurzen Begrüßung des Bürgermeisterkandidaten Markus Holzammer kam Frau Spruck gleich zum Thema: Sie referierte über akute Erkrankung, Unfälle oder Vergiftung – und musste sofort viele Fragen der überwiegend anwesenden Damen beantworten – dank ihrer langjährigen Erfahrung blieb sie hier ebenso ruhig wie sachkundig. Durch Hinweise zu lebensrettenden Maßnahmen, die auch hautnah an kleinen Puppen geübt wurden, erfuhren die Zuhörerinnen schließlich: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen.
Beginnend bei der Versorgung von Wunden wies Frau Spruck darauf hin, dass zum Beispiel eine klaffende, verunreinigte Wunde, insbesondere im Gesicht, von einem Arzt behandelt werden sollte. Bei diesen wie allen anderen Notfällen sei Ruhe und Trost wichtig, weil sich beide positiv auf das Kind auswirkten.
Durch Schädel-Hirn-Traumata, hervorgerufen etwa durch einen Fahrrad-Unfall, könnten Schäden noch bis zu 48 Stunden später eintreten, so die Kinderkrankenschwester. Typische Merkmale seien Übelkeit, Erbrechen, Schwindel oder Pupillenveränderungen. Bewusstseinsstörungen könne man durch verändertes Verhalten oder auch das ungewöhnlich große Schlafbedürfnis erkennen. Auch verlangsamtes Denken oder Reden seien ein Signal.
Liege ein Kind bewusstlos am Boden, sei Kontrolle von Atmung und Kreislauffunktion wichtig. Auf jeden Fall müsse über die Telefonnummer 112 der Notarzt gerufen werden.
Nur wenige Damen stellten sich neben dem Orts- und Fraktionsvorsitzenden Jürgen Hopf (l.) und dem Bürgermeisterkandidaten Markus Holzammer (l) dem Fotografen. Zu sehen auch: Isolde Hollweck, Organisatorin der Veranstaltung (6.v.l.)
Foto: Privat
Während des Wartens sollte bei bestehender Lebensgefahr wiederbelebt werden, wobei Kinder anders als Erwachsene zu behandeln sind: Der Kopf eines Säuglings bzw. Kleinkindes darf nicht, wie bei Erwachsenen, nach hinten überstreckt werden, weil sonst Erstickungsgefahr droht. Erstickung drohe bei Säuglingen auch, weil sie, im Verhältnis zu Erwachsenen, eine relativ größere Zunge haben.
Nachdem Frau Spruck von den zumeist weiblichen Besucherinnen die praktischen Maßnahmen wie die stabile Seitenlage oder Wiederbelebung zuerst aneinander, später an kleinen Puppen hatte üben lassen, gab sie abschließend einen grundsätzlichen Rat: „Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl. Gehen Sie aber lieber einmal mehr zum Arzt als einmal zu wenig.“