Mehr Transparenz für den Bürger

Neben der Haushaltsdebatte, die wir insbesondere aus Sicht der Christlich-Sozialen-Union ausführlich beschrieben haben, sorgte in der letzten Gemeinderatssitzung der CSU-Antrag einer “Informationsfreiheitssatzung” für eine intensive Diskussion aller Parteien.  Dazu muss man wissen, dass die Bundesrepublik Deutschland, 12 Bundesländer sowie zahlreiche bayerische Städte wie zum Beispiel Nürnberg, Neumarkt, Berg oder Altdorf seit geraumer Zeit über entsprechend unterschiedliche Informationsfreiheitsgesetze oder – satzungen verfügen. Der Grund: Sie räumen im Kern dem Bürger das Recht ein,   Zugang zu amtlichen Informationen der Verwaltung zu bekommen. Der Darlegung eines berechtigten Interesses, das in der Folge erst von der Behörde bescheinigt werden muss, entfällt. So können beispielsweise Statistiken, Studien, Bauleitpläne oder allgemeine Gutachten – die der Bürger ja auch mit seinem Steuergeld bezahlt – eingesehen werden. Allerdings kann die Verwaltung dann eine Gebühr erheben, wenn der Aufwand, die Anfrage umfassend zu beantworten, außergewöhnlich hoch ist. Über diese finanzielle Regelung wird der Gemeinderat in der nächsten Sitzung beraten.

Persönliche Daten bleiben geschützt

“Natürlich,” sagte Marc Wunder (Bild Frontseite), für die CSU Antragsteller im Gemeinderat, “ist der Informationsanspruch beschränkt auf den Wirkungskreis der Gemeinde Schwarzenbruck. Gleichzeitig bleiben personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse sowie vertrauliche Protokolle und ähnlich Unterlagen sowie behördliche Entscheidungsprozesse weiterhin geschützt und sind auch ausdrücklich von der Satzung ausgenommen.” Das gleiche gilt für andere Vorschriften des bayerischen Datenschutzgesetzes, die ebenfalls ihre Geltung behalten. Wunder hatte dies nicht nur in der Sitzung betont, sondern auch bewusst noch einmal in einem Leserbrief klargestellt, den die Lokalpresse jüngst veröffentlichte. Erarbeitet wurde die Satzung übrigens von einem Anwalt, den Bürgermeister Holzammer zur Formulierung und korrekten juristischen Geltung der Satzung hinzugezogen hatte und der die Satzung auch positiv bewertete. Der Antrag kann mündlich, telefonisch- oder schriftlich an den ersten Bürgermeister gestellt werden. Die Verwaltung hat zur Beantwortung des Antrages eine Frist von vier Wochen die sich allerdings bei Bedarf auch verlängern kann.

Der CSU-Antrag auf Einführung der hier kurz beschriebenen Informationsfreiheitssatzung wurde letztlich im Gemeinderat mit den Stimmen von CSU, Grünen und Bunten gegen die Freien Wähler und die SPD angenommen. Der SPD-Landesverband Bayern seinerseits ist Mitglied im Bündnis für Informationsfreiheit in Bayern, das ein Recht auf Informationsfreiheit fordert und eine Mustersatzung publiziert hat.

Resümierend sagt Wunder: “Transparenz auf diese Weise zu regeln heißt nicht, ein gläsernes Rathaus zu erschaffen, sondern die Meinungs- und Willensbildung in Gemeinde und Verwaltung von Schwarzenbruck zu fördern und vertrauensvoll zu regeln.” NP

Auch über den Computer kann der Bürger/die Bürgerin jetzt einen Antrag auf Information an die Verwaltung richten.   Foto: photocase/SianStock